Kurse finden auf Grund der Corona Pandemie aktuell live online über Fairmeeting aus den Räumlichkeiten von GlücksMOMente statt. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte der Website: https://spelleken.hebamio.de/kursliste.
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und sind daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Die Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes NRW und betragen 10,00€ pro Stunde. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Über gesundheitliche Einschränkungen ist die Kursleiterin zu informieren.
Die vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Die Gebühren für den/die PartnerIn in Höhe von 100€ müssen privat getragen werden. Der Kursplatz ist mit Zahlungseingang der Partnergebühr und Kaution (insgesamt 180€) innerhalb von 10 Tagen nach der Online Anmeldung auf das Konto der Hebamme gesichert. Der Kursplatz für Geburtsvorbereitung ohne Partner ist mit Eingang der Kaution in Höhe von 80€ auf das Konto der Hebamme gesichert.
Für Veranstaltungen, die aus Krankheitsgründen der Kursleitung ausfallen, werden Ersatztermine angeboten. Wenn diese nicht wahrgenommen werden, verfällt der Anspruch auf Ersatztermine.
Die Rückerstattung einer ausgefallenen Kursstunde ist nicht möglich.
Höhere Gewalt. Kurse können auch online durch die Kursleitung fortgesetzt werden, sollten die äußeren Umstände ein Durchführen vor Ort nicht zulassen.
Ich nehme mit der online Anmeldung die Leistungen, der freibruflich tätigen Hebamme in Anspruch und beziehe von ihr die erforderlichen Hebammenleistungen. Diese bestehen insbesondere in der Beratung, der Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Beschwerden, Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit.
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung: Wahlleistungen, Teilnahme an Kursen sowie Betreuung während der Geburt. Ebenfalls nicht enthalten sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen sowie Leistungen anderer Berufsgruppen.
Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGBV erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig aufklären wird.
Eigenanteil: Im Folgenden werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und mir daher als Selbstzahlerin in Rechnung gestellt.
- Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann.
- Vereinbarte Termine, die von mir nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24h vor dem Termin abgesagt wurden. Für an einem Montag geplante Termine gilt diese Regelung bis zum vorherigen Freitag um 14.00 Uhr.
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über alle Leistungen informieren, die ich bei einer ihrer KollegInnen auf Kassenkosten in Anspruch nehme bzw. in Anspruch genommen habe.
Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für dieTätigkeit jeder Hebamme im Rahmes dieses Vertrages besteht die Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern einE ÄrztIn hinzugezogen wird, entsteht zu dieseM/R ein eigenes Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztlich veranlasste Leistungen.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über Inhalt der verschiedenen Versicherungsverträge.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00€ berechnet.
Hinweise zur Datenverarbeitung entnehme ich der Datenschutzerklärung.